Seit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) im Juli 2021 weht ein anderer Wind in der Wettbranche. Die Buchmacher müssen nun strenge Regelungen befolgen, um ihre Wetten legal auf dem deutschen Glücksspielmarkt anbieten zu können. Ziel dieser Maßnahmen ist insbesondere der Jugend- und Spielerschutz sowie die Suchtprävention. Daher wurde auch die Werbung für Sportwetten neu geregelt. Was sich geändert hat und welche Vorschriften die Wettanbieter nun beachten müssen, erfährst du im Folgenden.
Ist Werbung für Sportwetten erlaubt?
Erfahre im Folgenden, wie der Glücksspielstaatsvertrag auf Sportwetten-Werbung in Deutschland reagiert, welche Regeln es gibt und ab wann Werbung für Sportwetten verboten wird.

Ist Werbung für Sportwetten erlaubt? – Das sagt der Glücksspielstaatsvertrag
Grundlegende Regelungen für die Sportwetten-Werbung in Deutschland
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt unter anderem, dass ausschließlich Inhaber einer deutschen Lizenz für erlaubte Glücksspiele werben und Sponsoring betreiben dürfen. Dabei darf die Art und der Umfang der Werbung nicht den Zielen des GlüStV zuwiderlaufen. Hinzu kommt, dass die Werbung nicht übermäßig sein darf und keine falschen, widersprüchlichen oder irreführenden Angaben machen darf. Des Weiteren muss der Zufallscharakter des Glücksspiels jederzeit erkennbar sein. Sportwetten-Werbung darf sich außerdem nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten. Auch darf sie nicht den Anschein erwecken, dass Sportwetten finanzielle Probleme lösen könnten. Aus diesem Grund dürfen auch keine Gewinne verführerisch in Aussicht gestellt werden.
Werbeverbot für aktive Sportler und Funktionäre
Die Werbung für Sportwetten wurde zwar nicht gänzlich verboten, jedoch gibt es zahlreiche Einschränkungen. So dürfen beispielsweise keine aktiven Sportler und Funktionäre für Sportwetten werben. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Jugendschutz zu stärken und die Suchtgefahren transparenter zu gestalten. So können angesehene Sportler nicht mehr den Eindruck erwecken, Sportwetten seien harmlos oder gar normal. Schließlich haben Sportsstars einen großen Einfluss auf Kinder und Jugendliche.
Werbung auf Trikots und Banden
Weiterhin erlaubt ist hingegen die Werbung für Sportwetten auf Trikots und Banden in Stadien. Somit können Sportbegeisterte, die ihrer Mannschaft gerne zujubeln, der Sportwetten-Werbung nicht gänzlich entkommen. Bei der Trikot- und Bandenwerbung in Sportstätten ist nur die Dachmarkenwerbung zulässig. Zudem ist die Werbung für Sportwetten auf Trikots für Kinder und Jugendliche untersagt. Letzteres soll auch wieder dem Schutz der Minderjährigen dienen.
Wann ist die Werbung für Sportwetten verboten?
Für Sportwetten darf ganztägig Werbung geschaltet werden. Jedoch darf dies nicht unmittelbar vor und während der Live-Übertragung von Sportereignissen auf dem übertragenden Kanal erfolgen. Des Weiteren dürfen die Live-Zwischenstände eines Sportereignisses nicht mit der Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis verbunden werden. Einzige Ausnahme ist hier das Einblenden der Live-Zwischenstände auf der Webseite des Wettanbieters. Diese Maßnahme soll unter anderem zum Spielerschutz beitragen. Schließlich sollten Sportfans mit einem problematischen Spielverhalten nicht unnötig getriggert werden.
Jugendschutz – ein wichtiges Thema
Bei der Werbung für Sportwetten müssen einige Regelungen zum Jugendschutz beachtet werden. So darf die Sportwetten-Werbung nicht auf Minderjährige oder ähnlich gefährdete Gruppen ausgerichtet sein. Bei der Werbung in sozialen Netzwerken ist zudem darauf zu achten, dass diese nur volljährigen Personen ausgespielt wird. Unzulässig ist es außerdem, wenn die Werbung kindliche oder jugendliche Vorbilder darstellt oder suggeriert, dass Minderjährige an Glücksspielen teilnehmen. Darüber hinaus dürfen keine Elemente verwendet werden, die Bestandteile von Kinder- oder Jugendsendungen sind. Zum Schutz der Minderjährigen ist zudem die Werbung im öffentlichen Raum verboten. Dazu zählen unter anderem Plakatwände, Litfaßsäulen sowie Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
Pflichthinweise für die Sportwetten-Werbung
Mit Ausnahme der Trikot- und Bandenwerbung gelten die nachfolgenden Hinweispflichten. Unter anderem sind als Pflichthinweise die Suchtrisiken anzugeben, ebenso wie das Verbot der Teilnahme Minderjähriger. Auch über anbieterübergreifende Hilfsangebote muss aufgeklärt werden. Dies muss mit dem Verweis auf die Homepage „www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de“ oder „www.buwei.de“ erfolgen. Diese Pflichthinweise müssen deutlich und gut wahrnehmbar platziert werden. Zudem muss die Dauer der Einblendung angemessen sein, sodass ein durchschnittlicher Nutzer die Informationen vollständig aufnehmen kann. In einem Werbespot müssen die Pflichthinweise mindestens in einer Sequenz einen angemessenen Raum einnehmen. Dabei muss stets der Bezug zum beworbenen Produkt gewahrt werden.
Sofern in der Sportwetten-Werbung Informationen über Höchstgewinne gegeben werden, muss im gleichen Zuge auch über die Wahrscheinlichkeit von Gewinnen und Verlusten aufgeklärt werden. Im Rahmen der Sportwetten-Werbung muss zudem auf die Listung in der Whitelist hingewiesen werden. Diese Liste wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder betrieben und enthält alle in Deutschland lizenzierten Wettanbieter.
Das gilt es bei der TV-Werbung für Sportwetten zu beachten
Auch bezüglich der TV-Werbung müssen die Sportwettenanbieter einiges beachten. Verboten sind unter anderem Dauerwerbesendungen, sowie das Bewerben von Sportwetten im Teleshopping. Dennoch darf im Fernsehen geworben werden. Dabei sind jedoch stets die Sendezeiten und -plätze sowie die Werbepartner in einer elektronischen Tabelle zu dokumentieren. Dabei sind unter anderem die oben aufgeführten Jugendschutzmaßnahmen sowie Pflichthinweise zu beachten.
Auch Werbung im Rundfunk und Internet ist möglich
Auch im Radio und im Internet kann Werbung für Sportwettenanbieter geschaltet werden. Allerdings ist Influencer-Marketing unzulässig. Zudem ist es verboten, werblich ausgerichtete Kooperationen mit Personen einzugehen, die ihre Wetten filmen und über Rundfunk oder soziale Netzwerke verbreiten. Sofern bei der Internetwerbung Rich Media Formate, wie Audio, Video und Animationen, eingesetzt werden, ist auf den Einsatz von Triggern zu verzichten. Auch das Affiliate-Marketing ist eingeschränkt. So ist es nur gestattet, wenn der Affiliate auf seiner Internetseite ausschließlich Glücksspiele von deutsch-lizenzierten Anbietern verlinkt. Zudem müssen sämtliche Werbeinhalte auf Affiliate-Seiten als solche gekennzeichnet werden. Des Weiteren müssen die ausgestrahlten Rundfunk- und Internetwerbesendungen aufgezeichnet und aufbewahrt werden. Dabei sind Drittseiten, Affiliates, soziale Netzwerke und Werbepartner zu dokumentieren, ebenso wie die Werbezeiten und der Versand von Newslettern.
FAQ: Die häufigsten Fragen über die Werbung und das Sponsoring von Sportwetten
Ist Werbung für Sportwetten erlaubt?
Welche Wettanbieter sind legal?
Wann darf Werbung für Sportwetten geschaltet werden?
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