Sandra Gold Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 03.02.2023

Nebenbestimmungen: Werbung für Online-Glücksspiel

Sandra Gold Datum: Lesedauer: min.
zuletzt aktualisiert: 03.02.2023

Nebenbestimmungen: Werbung für Online-Glücksspiel

Inhaltsverzeichnis

    Werbung für Online-Glücksspiel – das ist erlaubt

    Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) und der Vergabe von Lizenzen ist es möglich, Online-Glücksspiel in Deutschland legal anzubieten. Dadurch wurde auch das grundsätzliche Verbot der Werbung für Online-Glücksspiel aufgehoben. Somit dürfen nicht nur Sportwettenanbieter, sondern auch Online-Spielhallen für ihre virtuellen Angebote werben. Allerdings gibt es einige Regelungen zu beachten, die wir dir in diesem Artikel näher erläutern werden.

    Inhaltsverzeichnis

    • Fernsehen, Facebook und Co.: Auf diesen Plattformen darf für Glücksspiel geworben werden

      • Printmedien, Radio und Fernsehen: Werbung nur nachts

      • Eingeschränkte Online-Werbung für Glücksspiel

      • Soziale Medien: Keine Influencer für Online-Glücksspiel

    • Werbeinhalte: Das sind die gesetzlichen Bestimmungen

      • Online-Glücksspiel-Werbung: Diese Inhalte sind verboten

      • Das muss Werbung für Online-Glücksspiel beinhalten

    • Grauzone Sponsoring 

    • FAQ – Häufige Fragen zur Online-Glücksspiel-Werbung

    Fernsehen, Facebook und Co.: Auf diesen Plattformen darf für Glücksspiel geworben werden

    Diese Werbebeschränkungen ergeben sich nicht nur aus dem GlüStV 2021 selbst, sondern auch aus den Vorgaben der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Nebenbestimmungen des Vertrags. Letztere enthalten detaillierte Vorgaben zu den Plattformen, auf denen Werbung stattfinden darf, sowie zum Zeitpunkt der Werbung und deren Inhalt. Hier erfährst du Einzelheiten zu den verschiedenen Beschränkungen für klassische Medien, Webseiten oder soziale Medien.

    Printmedien, Radio und Fernsehen: Werbung nur nachts

    Werbung für Online-Glücksspiel ist in den klassischen Medien wie Zeitung, Fernsehen oder Radio theoretisch möglich. Dennoch steht dabei besonders der Jugend- und Kinderschutz im Vordergrund. Deshalb sind Werbeschaltungen grundsätzlich zwischen 6 und 21 Uhr unzulässig, da zu diesen Uhrzeiten davon ausgegangen werden kann, dass Minderjährige fernsehen oder Radio hören. Außerdem darf keine Werbung in Medien platziert werden, die überwiegend von Minderjährigen oder ähnlich gefährdeten Zielgruppen konsumiert werden. Dazu zählen Druckerzeugnisse wie Zeitschriften, Fernsehprogramme und Shows, sowie Kinovorstellungen. Des Weiteren gibt es Plattformen, auf denen Online-Glücksspiel-Werbung grundsätzlich verboten ist. Beispielsweise trifft dies auf Teleshopping- oder Dauerwerbesendungen zu. Auch das Werben im öffentlichen Raum auf Plakatwände, Litfaßsäulen oder öffentliche Verkehrsmitteln ist nicht zugelassen.

    Eingeschränkte Online-Werbung für Glücksspiel

    Nicht nur klassische Medien sind von den Nebenbestimmungen betroffen, auch für Werbemaßnahmen im Internet gibt es klar definierte Regelungen. Zum einen zählt hier die gleiche Vorschrift wie bei Radio und Fernsehen. Seiten, die hauptsächlich von Minderjährigen oder gefährdeten Personen, wie Spielsüchtigen, besucht werden, sind tabu. Hier darf keine Online-Werbung geschaltet werden. Des Weiteren ist Affiliate-Marketing grundsätzlich zulässig. Dies ist ein Marketingansatz, bei dem Affiliates (engl. für Partner) die Angebote auf ihren Webseiten bewerben und eine Provision für ihre Leistung erhalten. Jegliche Form einer solchen bezahlten Zusammenarbeit muss jedoch klar gekennzeichnet werden.

    Soziale Medien: Keine Influencer für Online-Glücksspiel

    Auch in sozialen Netzwerken dürfen Anbieter von Online-Glücksspielen Werbemaßnahmen durchführen. Diese müssen jedoch auf eine volljährige Zielgruppe beschränkt sein. Allerdings gibt es eine klare Einschränkung im Vergleich zu anderen Unternehmen. Das sogenannte Influencer-Marketing, bei dem mit beliebten Nutzern zusammengearbeitet wird, ist nicht erlaubt. 

    Werbeinhalte: Das sind die gesetzlichen Bestimmungen

    Die Nebenbestimmungen regeln nicht nur, wann auf welchen Plattformen geworben werden darf. Sie legen auch fest, welche Inhalte verboten sind und welche Informationen bereitgestellt werden müssen.

    Die Einhaltung dieser Werbevorschriften wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) kontrolliert. Auch die Werbekonzepte der Glücksspielanbieter müssen der Behörde vorgelegt werden, ebenso wie alle Änderungen und Ergänzungen des Konzepts. Darüber hinaus muss alle zwei Jahre nach Erteilung der Lizenz eine Aktualisierung des Werbekonzepts vorgelegt werden.

    Online-Glücksspiel-Werbung: Diese Inhalte sind verboten

    Den Behörden ist es besonders wichtig, dass in der Werbung auch mögliche negative Folgen aufgezeigt werden. Deshalb darf das Glücksspiel nicht als alltägliches Gut dargestellt werden und die Anbieter müssen neben den Vorteilen auch auf die Suchtgefahr hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch die Andeutung von Zeitdruck unzulässig. Damit soll die Suchtgefahr verringert und den Menschen mehr Zeit gegeben werden, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Werbemaßnahmen, die den Verbraucher in die Irre führen, indem sie zum Beispiel unrealistische Gewinne versprechen oder das Glücksspiel als Strategie gegen finanzielle, soziale oder psychologische Situationen anpreisen, sind ebenfalls nicht erlaubt. Außerdem darf die Werbung die Menschen nicht dazu ermutigen, Verluste zurückzugewinnen oder Gewinne zu reinvestieren.

    Es gibt auch genaue Anforderungen an den Wortlaut und die visuellen Elemente. Zum Beispiel dürfen Online-Anbieter von virtuellen Spielautomaten die Begriffe "Casino" und "Casino-Spiele" nicht verwenden. Zudem gibt es eine Vorschrift zum Schutz von Minderjährigen. Kindliche oder jugendliche Vorbilder oder Idole dürfen auf keiner Plattform abgebildet werden.

    Das muss Werbung für Online-Glücksspiel beinhalten

    Zusätzlich zu den Inhalten, die in der Werbung für virtuelle Spielautomaten oder Sportwetten nicht enthalten sein dürfen, gibt es Informationen, die angegeben werden müssen. Um sich eindeutig als zugelassener Anbieter auszuweisen, müssen die Anbieter ihren Eintrag in der offiziellen Liste (der sogenannten White List) vermerken. Weitere Informationen sollen den Jugendschutz sowie den Spielerschutz im Allgemeinen gewährleisten. 

    So muss ein Teilnahmeverbot für Minderjährige deutlich gekennzeichnet sein. Um die Spielenden von Anfang an richtig zu informieren, muss unter anderem erklärt werden, dass das Glücksspiel zufällig ist. Außerdem muss der Anbieter Informationen über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit im Falle von Höchstgewinnen bereitstellen. Bei Bonusaktionen müssen genaue Informationen über die Dauer und die Höhe des Gewinns erkennbar sein. Schließlich müssen alle Glücksspielanbieter Möglichkeiten zur Beratung und Therapie für gefährdete Spieler aufzeigen.

    Grauzone Sponsoring

    Trotz all dieser strengen Auflagen gibt es eine Grauzone: das Sponsoring. Für viele Sportvereine in Deutschland ist das Sponsoring von Glücksspielanbietern ein wichtiger Teil ihrer Finanzierung. Die Athleten tragen das Logo oft auf ihren Trikots oder Banderolen werden damit im Stadion angebracht. Problematisch ist jedoch das Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr, da die meisten Sportereignisse in diesem Zeitraum stattfinden. Damit die gesponserten Sportvereine keine schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen tragen müssen, sind Banderolen des Sponsors sowie Logos auf Trikots bei Sportveranstaltungen weiterhin erlaubt – auch außerhalb der gesetzlichen Werbezeiten.

    FAQ – Häufige Fragen zur Online-Glücksspiel-Werbung

    Ist Werbung für Online-Glücksspiel erlaubt?

    Ja, grundsätzlich ist die Werbung für Glücksspiel zulässig. Es müssen jedoch Maßnahmen der sogenannten Inhalts- und Nebenbestimmungen beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Verbot von Werbung im Fernsehen und Radio zwischen 6 und 21 Uhr. Besonderer Wert wird dabei auf den Jugendschutz gelegt, weshalb auf Plattformen und in Medien, die hauptsächlich von Minderjährigen genutzt werden, keine Werbung geschaltet werden darf.

    Darf ein Sportclub durch einen Glücksspielanbieter gesponsert werden?

    Sportclubs dürfen von Glücksspielanbietern gesponsert werden. Hier gibt es eine Sonderregelung bezüglich der Werbezeit. Während grundsätzlich das Zeigen von Glücksspielwerbung zwischen 6 und 21 Uhr verboten ist, gibt es eine Ausnahme für Sportveranstaltungen. Hier dürfen auch außerhalb der gesetzlichen Werbezeiten das Logo auf den Trikots oder die Banderolen des Sponsors gezeigt werden.

    Wo dürfen Online-Glücksspielanbieter Werbung schalten?

    Im Prinzip können Anbieter in allen Bereichen Werbung schalten. Dazu gehören Druckerzeugnisse, Radio, Fernsehen, Webseiten und soziale Netzwerke. Es gibt jedoch eine Ausnahme für alle Medien, die hauptsächlich von Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen genutzt werden. Hier darf keine Werbung für Glücksspiel geschaltet werden.

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    Suchtprävention und Beratung

    Wenn aus dem Spiel Ernst wird: Aktuellen Studien zufolge liegt die Zahl der Personen, die Suchtverhalten beim Glücksspiel aufweisen, zwischen 134.000 und 416.000. Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Infos und Hilfe unter www.bzga.de.

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